
26/08/2025 0 Kommentare
Vortrag von Dr. Wolfgang Form
Vortrag von Dr. Wolfgang Form

Schon wenige Monate nach dem Ende des NS-Regimes wurde es den Opfern der Zwangssterilisation deutlich vor Augen geführt, dass sie nicht als Nazi-Opfer betrachtet werden. Nur in Ausnahmefällen wurde ihnen staatliche Unterstützung zugebilligt. Denjenigen Opfern, die die Sterilisation rückgängig gemacht haben wollten, wurden administrative Hürden in den Weg gelegt. Schließlich, so die gängige Argumentation, sei alles doch rechtens per Gerichtsbeschluss abgelaufen.
Entsprechend wurde dieses NS-Opfergruppe aus den bundesdeutschen Entschädigungsregelungen (Bundesentschädigungsgesetz - BEG) ausgeklammert. Auch Bemühungen, sie in den 1960er-Jahren doch noch unter das BEG fallen zu lassen, scheiterten u.a. an der Intervention der Marburger Psychiater Ehrhardt und Villinger. Erst ab 1980 konnten Opfer Entschädigung beantragen.
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